AGB
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Anmeldung:
Mit dem Eingang Ihrer Anmeldung (online, schriftlich oder telefonisch) wird Ihre Buchung verbindlich. Sie erhalten über die Teilnahme eine schriftliche oder telefonische Bestätigung.
Sie haben ab Kursbeginn 12 Monate Zeit die Inhalte des gebuchten Kurses in Anspruch zu nehmen. Anschließend verfällt dieser Anspruch, außer es wurden mit der Flugschule gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Bezahlung:
Die kompletten Kursgebühren sind sofort bei Buchung zur Zahlung auf unser Flugschulkonto fällig:
Sparkasse Baden-Baden Gaggenau
IBAN: DE20 6625 0030 0030 1938 66
SWIFT-BIC: SOLADES1BAD
Ist die Bezahlung binnen 14 Tagen nicht erfolgt, besteht kein Anspruch auf Kursteilnahme.
Kurs-/Reiserücktritt und Verschiebung:
Stornierungen und Verschiebungen bzw. Umbuchungen durch den Teilnehmer haben aus Gründen der Beweisführung schriftlich vorgenommen zu werden.
Terminverschiebung:
Verschiebt ein Teilnehmer seinen gebuchten Kurs/Reise/Veranstaltung aus persönlichen Gründen bis 14 Tage vor Kursbeginn, bleibt seine Zahlung für eine Teilnahme an der gleichen Veranstaltung zu einem späteren Termin bis max. 12 Monate nach Erstanmeldung bestehen.
Rücktritt:
Mit einer schriftlichen Erklärung kann der Teilnehmer von einem gebuchten Kurs/Reise zurücktreten. Dabei entstehen folgende Gebühren:
ab 90 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 20% des Reise-/Kurspreises
ab 30 Tage vor Reise-/ Kursbeginn: 30% des Reise-/Kurspreises
ab 21 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 50% des Reise-/Kurspreises
ab 14 Tage vor Reise-/Kursbeginn: 70% des Reise-/Kurspreises
ab 7 Tage vor Reise/Kursbeginn, bei Nichterscheinen oder bei Rücktritt während der Reise/Kurs ist die gesamte Reise/Kursgebühr zu bezahlen bzw. erfolgt keine Gebührenrückerstattung.
Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Reise-/Kursbeginn) entfällt das Rücktrittsrecht.
Wenn eine geeignete Ersatzperson gestellt wird, entfallen die oben angeführten Stornogebühren.
Im eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir den Rücktritt schriftlich zu erklären.
In jedem Fall erheben wir zusätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 49 Euro.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Nicht in Anspruch genommenen Leistungen:
Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. Krankheit, Termin vergessen, vorzeitiger Rückreise etc.), einzelne Veranstaltungs- bzw. Kursleistungen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.
Nimmt ein Teilnehmer aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. kurzfristige Absage aufgrund von Krankheit, Termin vergessen etc.), einzelne Schulungstage nicht in Anspruch, werden die Kosten für den Kurstag (bzw. den jeweiligen Ersatztag) mit 90 Euro in Rechnung gestellt.
Rücktritt des Veranstalters:
Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall kann der Kursteilnehmer einen anderen Termin belegen oder die geleistete Zahlung zurückverlangen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
Wetter- oder pandemiebedingte Kursabsage:
Falls der gebuchte Kurs wetter- oder pandemiebedingt verschoben wird oder nicht beendet werden kann, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, die fehlenden Inhalte des Kurses innerhalb von einem Jahr ohne zusätzliche Bezahlung an einem anderen, mit der Schule zu vereinbarendem Termin, nachzuholen. Über die Abhaltung und den Abbruch von Kursen entscheidet das Lehrpersonal nach pflichtgemäßem Ermessen. Es bleibt dem Lehrpersonal überlassen, unter Berücksichtigung der Wetterverhältnisse und dem Ausbildungsstand der Teilnehmer den Ort der Durchführung zu bestimmen.
Eine Minderung oder Erstattung der Kursgebühr ist ausgeschlossen.
Allgemeines:
Gefährdet der Teilnehmer seine eigene oder die Sicherheit anderer, oder wird der Unterricht in fahrlässiger Weise gestört, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
Scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit aus, hat er die Möglichkeit die fehlenden Inhalte des Kurses innerhalb von einem Jahr ohne zusätzliche Bezahlung an einem anderen, mit der Schule zu vereinbarendem Termin, nachzuholen.
In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.
Haftung/Versicherung:
Eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Drittschäden, die aus dem Flugbetrieb mit der schuleigenen Flugausrüstung entstehen, ist in der Kursgebühr eingeschlossen. Der Teilnehmer haftet für Schäden an der Schulausrüstung sofern diese durch Nichtbefolgung der Fluglehreranweisungen entstehen. Der Veranstalter und seine Angestellten haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es kann keine Garantie für einen subjektiv vorgestellten Kurserfolg geben. Bei Reisen ins Ausland empfehlen wir den Abschluss einer Krankenrücktransportversicherung (evtl. Auslandsschutzbrief)!
Zusätzliche Kosten:
Die Kosten für eventuell entstehende Fahrtkosten sowie Prüfungsgebühren sind in den Reise- und Kursgebühren nicht enthalten, soweit diese in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen nicht ausdrücklich als beinhaltet deklariert sind.
Unsere Kurspreise beinhalten die in der Kursbeschreibung aufgeführte Fluganzahl (15 Grundkursflüge und insg. mindestens 40 Höhenflüge bzw. 18.000 geflogene Höhenmeter), wie vom geltenden Luftrecht und DHV vorgeschrieben. Benötigt ein Flugschüler zusätzliche Flüge, um das Kursziel zu erreichen, oder möchte von sich aus zusätzliche Schulungsflüge in Abspruch nehmen, werden diese Flüge am Ende der Ausbildung wie folgt in Rechnung gestellt: Höhenflug mit 300 Meter Höhendifferenz (z.B. Baiersbronn) 15,- € pro Flug, alpiner Höhenflug mit 500 Meter Höhendifferenz (z.B. Südtirol) 20,- € pro Flug.
Unsere Ausbildungpreise für die Höhenschulung sind nur gültig bei Nutzung einer bei uns gekauften oder geliehenen Ausrüstung.
Aufpreis bei Ausbildung mit fremdgekaufter, eigener Flugausrüstung:
- Komplettausrüstung pauschal 450,- €
- Gleitschirm pauschal 300,- €
- Gurtzeug und Retter pauschal 150,- €
Nebenkosten:
Bei unseren Reisen/Kursen fallen folgende weitere Nebenkosten an, soweit diese nicht ausdrücklich in Leistungsbeschreibungen als beinhaltet deklariert sind.
Alpine Höhenflüge:
- Für die Höhenflugwoche in Südtirol entstehen zusätzliche Kosten für 7 Übernachtungen im Doppelzimmer (5 x inkl. Halbpension mit 4-Gänge-Menü, 2 x inkl. Frühstück) im Untergopprathof in Rodeneck, Start- und Landegebühren sowie Fahrdienst zu den Startplätzen in Höhe von 799.- €. Dazu können individuelle Kosten wie Anreise, Kurtaxe, Einzelzimmerzuschlag, private Abendessen und Getränkekosten kommen.
Prüfungsgebühren A-Schein (gehen direkt an die DHV-Prüfer):
- Prüfungsgebühr Praxis: 40.-€ (Nichtmitglieder 60.-€)
- Prüfungsgebühr Theorie: 35.-€ (Nichtmitglieder 60.-€)
- Gebühr Scheinerteilung: 50.-€ (entfällt für Prüfungsteilnehmer bis zur Vollendung des 21.Lebensjahres)
Leihgebühren während der Ausbildung für die Ausrüstung ab dem 10. Höhenflug:
- Komplettausrüstung 15,- € pro Flug
- Gleitschirm 10,- € pro Flug
- Gurtzeug mit Rettungsgerät 5,- € pro Flug
Stand: 30.10.2021